Geboren:                                                                                       1959 in Hannover.

Studium der Rechtswissenschaften

an der Georg-August-Universität in Göttingen:    1978 bis 1984 

Referendariat :                                                                           1985 bis 1987

Zulassung zur Rechtsanwaltschaft:                               Januar 1988

Ernennung zur Fachanwältin für Familienrecht:  Mai 2006

 

Ein Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Schwarz ist das Ehe- und Familienrecht (Trennung, Scheidung, Scheidungsvereinbarungen, Eheverträge Kindesunterhalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt, Umgangsrecht, Sorgerecht, Zugewinnausgleich, Hausratsverteilung etc.). In diesem Gebiet werden Sie von Rechtsanwältin Schwarz kompetent beraten und vertreten. Langjährige praktische Erfahrung, Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen sieht sie dabei als ihre Stärken an, wobei sie sich ihrer besonderen Verantwortung im Umgang mit ihren Mandanten bewusst ist, das nötige Feingefühl für die emotionale Verfassung Betroffener besitzt und an der schwierigen Aufgabe der Zukunftsgestaltung der Familien mit großem Engagement teilnimmt.

Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Rechtsanwältin Schwarz ist das Kaufvertrags- und das Mietrecht, wobei die Interessenvertretung von Mietern ebenso erfolgt wie die von Vermietern, um die Sichtweise der jeweiligen Gegenseite nicht zu verlieren.

Schließlich liegt Rechtsanwältin Schwarz der Einsatz in Jugendstrafsachen besonders am Herzen.